Allgemeine Geschäftsbedingungen der

FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG

 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhandlungen und Verträge der Firma FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG, Ebersberger Str. 12, 85567 Grafing und Interessenten bei der Vertragsanbahnung sowie Vertragspartnern und Kunden. 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Die gemäß den vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge betreffen die folgenden Leistungen der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG 

 

§ 2 Vertragsanbahnung / Vertragsabschluss / Vertragsinhalt

  1. Die Angebote der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG in Werbeanzeigen, Prospekten und anderen Werbemitteln sind auch bezüglich etwaiger Preisangaben unverbindlich. 
  2. Auf Anfrage eines Kunden erstellt die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG einen konkreten Angebotsvorschlag, an den sie sich 60 Werktage gebunden hält. Ein Vertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande, wenn der Kunde das ihm unterbreitete Angebot der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG schriftlich akzeptiert. 
  3. Die im Rahmen des Auftrags seitens der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG zu erbringenden Leistungen werden in den Vertragsunterlagen konkret dargestellt. Änderungen im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Vertrages bedürfen eines schriftlichen Antrags desjenigen, der die Änderung wünscht und einer schriftlichen Bestätigung desjenigen, der das Angebot für die Abänderung annimmt.
  4. Arbeitsaufwand, der der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG für Vorbereitungsarbeiten, Entwürfe, Design, Erstellung von Druckvorlagen etc. entstehen, werden – falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist – gesondert ausgewiesen und abgerechnet/ teilabgerechnet. 
  5. Vom Kunden gewünschte nachträgliche oder über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende Leistungen der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG werden gesondert in Rechnung gestellt. 
  6. Material, das durch die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG für den durch den Kunden erteilten Auftrag bestellt wurde, ist bei einer Abänderung des ursprünglich erteilten Auftrags oder einer frühzeitigen Beendigung des Auftrags vom Kunden in jedem Fall zu bezahlen. 
  7. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden, nachdem die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat, ist die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde übermittelt der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG nach Vertragsschluss sämtliche für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Angaben, Vorlagen etc. oder lässt Layouts/ Druckvorlagen etc. entsprechend der getroffenen Vereinbarung von der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG entwerfen. Innerhalb der vom Kunden übermittelten Vorgaben ist die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG in der Gestaltung frei. 
  2. Vorbezeichnete Leistungen werden entsprechend der oben in § 2 Abs. 4, 5 getroffenen Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt. 
  3. Folgende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG sind vom Kunden rechtzeitig sicherzustellen und nachzuweisen:
    • für eine ordnungsgemäße Folierung relevante erforderliche Informationen zu dem zu folierenden Objekt (beispielsweise Nachlackierungen, Lackart, Oberflächenbehandlungen etc.);
    • Sicherstellung, dass der beauftragten Folierung keine tatsächlichen und rechtlichen Hinderungsgründe, beispielsweise fremdes Eigentum/Eigentumsvorbehalt, erforderliche Genehmigung durch Dritte oder Behörden, Marken- oder Kennzeichenrecht etc. entgegenstehen.
  4. Bei Inanspruchnahme der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG durch Dritte stellt der Kunde die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG umfassend frei, da die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG lediglich mit der Ausführung und der Folierung beauftragt ist;
  5. Der Kunde übergibt das zu folierende Objekt sorgfältig gereinigt und ohne Wachse oder Polituren. Eine Abholung, Verbringung oder Rückgabe des zu folierenden Objekts an einen anderen Ort als den Sitz der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und wird gesondert berechnet. 
  6. Der Kunde ist verpflichtet, der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG mitzuteilen, ob und wie ein bei der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG belassenes Fahrzeug/-teil vollkaskoversichert ist. Die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG ist bemüht, ihrer Obhutspflicht für übergebene Objekte und Fahrzeuge während der Durchführung des Auftrags möglichst umfassend nachzukommen. Standzeiten außerhalb der überdachten und abgeschlossenen Räume auf dem Betriebsgelände der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG lassen sich jedoch teilweise nicht vermeiden. 
  7. Vor Ausführung der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, das zu realisierende Werk auf gestalterische, inhaltliche sowie Fehler beispielsweise in der Rechtschreibung hin zu überprüfen. Mit der Auftragserteilung übernimmt der Kunde die Haftung für diesbezüglich etwaige Fehler und hat eventuell durch eine Korrektur entstehende weiteren Kosten über die Kosten des eigentlichen Auftrags hinaus zu tragen. 

§ 4 Leistungsort und Leistungszeit, Auftragsvergabe an Dritte

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in gereinigtem Zustand zu übergeben. 
  2. Der Zeitraum für die Erbringung der Leistungen der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG wird zwischen den Parteien auftragsabhängig individuell abgestimmt. Regelmäßig bedarf die Folierung eines Fahrzeugs ca. ein bis zwei Wochen. Wird die seitens der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse, rechtmäßigen Streik, ungünstige Witterung, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder einer seiner Lieferanten verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Fertigstellungsfrist um die Dauer der von der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG nicht verschuldeten Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten. Etwa bereits erbrachte Teilleistungen sind, soweit diese einen selbstständigen Wert darstellen, zu vergüten.
  3. Die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG ist bei Bedarf berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung der Hilfe Dritter zu bedienen. 

§ 5 Preise

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss zwischen den Parteien vereinbarten Preise.
    Bei Endverbrauchern gelten die vereinbarten Preise als Bruttobeträge.
    Bei B2B-Verträgen gelten die vereinbarten Preise als Nettobeträge. 
  2. Handelt es sich um einen größeren Auftrag oder um einen Auftrag, der sich über längere Zeit erstreckt, ist die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG berechtigt, angemessene Teilrechnungen zu erstellen. 
  3. Werklohnforderungen sind grundsätzlich sofort fällig. Die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG gibt das Fahrzeug bei Abholung unter Übergabe der Rechnung gegen Bezahlung des Rechnungsbetrages in bar oder per EC-Karte an den Kunden heraus. 

§ 6 Abnahme der Leistungen

Anlässlich der Übergabe der Werkleistung der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG erfolgt eine gemeinsame Begutachtung der durch die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen. Der Kunde hat das Ergebnis der Tätigkeit auf eventuell bestehende Mängel zu überprüfen. Von den Vertragsparteien wird eine Abnahmeniederschrift unterzeichnet. 

§ 7 Haftung / Gewährleistung

  1. Die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden am Vertragsobjekt, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG kommt ihrer Obhutspflicht als Werkunternehmerin nach bestem Wissen und Gewissen nach, kann jedoch nicht sicherstellen, dass ein an sie übergebenes Fahrzeug oder zu folierendes Objekt jederzeit in überdachten und abgeschlossenen Räumen abgestellt werden kann. Der Kunde verpflichtet sich daher, der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG (siehe hierzu auch § 3 Abs. 6) bei Vertragsschluss darüber zu informieren, ob das zu folierende Objekt teil-/vollkaskoversichert ist. 
  2. Für Schäden, die anlässlich des auftragsgemäßen Aufenthalts des Vertragsobjektes an diesem durch Dritte ohne Verantwortung der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG entstehen, haftet die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG nicht. 
  3. Die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des von ihr ausgeführten Auftrags im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche marken-und kennzeichenrechtliche Probleme bzw. Folgen. Von etwa durch Dritte der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG gegenüber geltend gemachten diesbezüglichen Ansprüchen stellt der Kunde die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG frei. 
  4. Bezüglich der Sachmängelhaftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
  5. Eine Folierung stellt eine handwerkliche Tätigkeit dar, die die FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG bemüht ist, bestmöglich auszuführen. Trotz größter Bemühung kann es bei Folierungen zu leichten Farbunterschieden, Lufteinschlüssen und Staubeinschlüssen kommen. Derartige kleine Abweichungen vom gewünschten Endergebnis stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Sachmängel-/Gewährleistungsansprüchen.

§ 8 Gerichtsstand

Soweit dies rechtlich zulässig ist (Kunde ist Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen) ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das Gericht, das für den Sitz der FoliencenterGrafing – Feuerwehrdesign GmbH & Co. KG zuständig ist.

Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Anrufung eines Gerichtes nicht bekannt ist. 

Im Übrigen geltend die gesetzlichen Regelungen. 

§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben diese im Übrigen wirksam. 

Unwirksame Bestimmungen werden im Zweifel durch solche Bestimmungen ersetzt, die nach dem jeweils geltenden Recht zulässig sind und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommen.